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Satzung der Landesvertretung Akademischer Mittelbau Bayern§1 Definition und Aufgaben(1) Die Landesvertretung Akademischer Mittelbau Bayern (LAMB) vertritt
die wissenschaftlichen und künstle-rischen Assistenten, Oberassistenten
und Oberingenieure, die wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter
und die Lehrkräfte für besondere Aufgaben der bayerischen Universitäten. §2 Mitglieder(1) Die Mitglieder der Landesvertretung Akademischer Mittelbau Bayern
werden vom Konvent bzw. Rat der wissenschaftlichen und künstlerischen
Mitarbeiter der einzelnen Universitäten bestimmt. Je Universität
können bis zu vier Mitglieder bestimmt werden. Gibt es an der betreffenden
Universität keinen Konvent bzw. Rat, so sind die gewählten Senatsvertreter
die Mitglieder der Landesvertretung. §3 Versammlung(1) Die Versammlung wird in der Regel einmal im Semester vom Vorstand
schriftlich einberufen. Sie muß in-nerhalb 6 Wochen einberufen werden,
wenn Vertreter von mindestens 3 Universitäten dies verlangen. Die
Ein-berufung erfolgt in der Regel 4 Wochen, mindestens aber 2 Wochen vorher
unter Angabe der Tagesordnung. An der Versammlung können alle Angehörigen
des bayerischen akademischen Mittelbaus teilnehmen. §4 Vorstand(1) Der Vorstand vertritt die Landesvertretung Akademischer Mittelbau
Bayern nach außen. Er besteht aus dem/der Sprecher/in und mindestens
zwei Stellvertretern sowie höchstens zwei kooptierten Stellvertretern.
Falls eine der im folgenden aufgeführten Gruppen nicht im Vorstand
vertreten ist, kann der Vorstand jeweils ein Mit-glied der fehlenden Gruppe
kooptieren: §5 InkrafttretenDiese Satzung tritt mit Beschluß vom 7. Mai 1988 in Kraft. Die am 22. Januar 2000 beschlossenen Änderungen treten am 23. Januar 2000 in Kraft. Anhang:Reihenfolge der Tagungsorte der Versammlung: |
letzte Änderung 04.10.2002