Landesvertretung Akademischer Mittelbau Bayern

 

 
 
Presseerklärung der 39. Delegiertenversammlung
der Landesvertretung Akademischer Mittelbau Bayern (LAMB)
in der Ludwig-Maximilians-Universität
München
am Samstag, den 20. November 2004

Der Sprecher
LtdAkD. Dr. Hartmut Beister, LMU München,
Department Psychologie, Geschäftsstelle, Leopoldstr.13, 80802 München
Tel. +89-2180 2156, Fax +89-2180 99 2156,
Email Beister@LMU.de

CSU-Eckwertepapier zur Hochschulreform:
Aufbruch zu neuen Ufern ?

Dringender Handlungsbedarf bei Stellen für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Am Samstag, den 20. November, hat die „Landesvertretung Akademischer Mitarbeiter Bayern" (LAMB) auf ihrem 39. Delegiertentreffen in München die künftige Struktur der bayerischen Hochschulen sowie der ganzen bayerischen Hochschullandschaft mit dem Rektor der Ludwig-Maximilians-Universität München, Prof. Dr. Bernd Huber, mit dem Vorsitzenden des Hochschulausschusses im Bayerischen Landtag, Dr. Ludwig Spaenle, und mit dem Leitenden Ministerialrat im bayerischen Wissenschaftsministerium, Johann Störle, diskutiert. Im Zentrum der Diskussion hat ein im September auf einer Klausurtagung der CSU in Kloster Banz beschlossenes Eckwertepapier zur Reform des Bayerischen Hochschulgesetzes gestanden.

Die LAMB begrüßt grundsätzlich die Zielsetzung dieses Papiers. Es enthält positive Ansätze zu mehr Autonomie, Effektivität und Planungssicherheit für die Hochschulen. Auf Kritik ist allerdings gestoßen, dass die offenen Formulierungen bezüglich der Fortsetzung der in der Vergangenheit erfolgreichen Mitwirkung des akademischen Mittelbaus an der Selbstverwaltung der Hochschulen deren teilweise oder gänzliche Eliminierung erlauben. Verschärft würde diese Gefährdung der Mitwirkung durch die Möglichkeit der Abschaffung der zentralen Kommissionen, in denen bisher wertvolle Arbeit für die Akzeptanz von Leitungsbeschlüssen geleistet worden ist. Die neuen Strukturen könnten eine Identifikation der Hochschulmitglieder mit ihrer Leitung erschweren.

Ein wesentlicher Punkt dieses Reformvorschlages sieht nämlich z.B. vor, dass es an Bayerischen Universitäten in Zukunft keinen erweiterten Senat mehr geben soll, der bisher den Rektor bzw. den Präsidenten gewählt hat. Diese Aufgabe würde in Zukunft ein Verwaltungsrat übernehmen, dem neben den Senatsvertretern hochrangige Vertreter aus dem Bereich des öffentlichen Lebens möglicherweise mit Mehrheit angehören. Werden sie in Zukunft entscheiden, wer eine Universität leitet? Diese Frage ist so bedeutend, weil zukünftige Rektoren bzw. Präsidenten mit wesentlich mehr Macht ausgestattet sein sollen als bisher, z.B. mit der Dienstherreneigenschaft gegenüber den Professoren. Ferner soll der Verwaltungsrat auch über Berufungen, Genehmigungen von Forschungseinrichtungen und nicht zuletzt über das Einkommen der Professoren entscheiden. Können sich die Mitglieder der Hochschule durch den Verwaltungsrat repräsentiert fühlen?

Gut wären auch deutlicher erkennbare positive Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs, z.B. seine Kompetenz qualitätvoller einzusetzen. Überhaupt scheint man über der Lösung der grundlegenden, zukunftsgestaltenden Probleme die aktuelle Fürsorgepflicht für den wissenschaftlichen Nachwuchs aus dem Blickfeld verloren zu haben. Denn es ist unklar, wie der neue wissenschaftliche Nachwuchs ab 1.1.2005 bezahlt werden soll. Die bundeseinheitliche C1-Besoldung für Assistenten gilt ab 1.1.2005 nicht mehr. Aber auch  Altverträge, die verlängert werden müssen, könnten betroffen sein. Bei der Klärung dieser besoldungsrechtlichen Fragen wäre also Eile angebracht.

Der Ersatz für C1, die neue W1-Besoldung, ist für Juniorprofessoren vorgesehen. Diese Juniorprofessoren, die in zehn Bundesländern bereits existieren und in drei weiteren unmittelbar bevorstehen, entbehren einer gesetzlichen Grundlage, seitdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 27. Juli 2004 die 5. Novelle des HRG vom Februar 2002 für nichtig erklärt hat. Ein sog. Reparaturgesetz ist im Moment im Bund in Vorbereitung. Aber in Bayern soll es die Juniorprofessoren offiziell erst ab 1. April 2006 geben, wenn das neue Bayerische Hochschulgesetz in Kraft treten soll.

Bis dahin sind die in Bayern berufenen „Juniorprofessoren“ in Wirklichkeit nur Assistenten mit der Option auf eine Juniorprofessur, dürfen sich noch nicht Juniorprofessoren nennen, sollen aber deren Rechte schon ausüben dürfen – was im wesentlichen vom goodwill der Fakultäten abhängt - und dasselbe gilt auch für die laufenden Berufungen für Juniorprofessoren. Für diesen Schwebezustand die Elite zu gewinnen, dürfte schwer sein.

Anderseits dürfte es der bayerische wissenschaftliche Nachwuchs außerhalb Bayerns schwer haben: In 13 Bundesländern soll künftig die Juniorprofessur die Regel für die Qualifizierung zum Hochschullehrer sein, in Bayern kann man sich aber nur über die Habilitation zum Hochschullehrer qualifizieren. Einen zweiten Qualifikationsweg zum Hochschullehrer neben der Habilitation soll es in Bayern aber ebenfalls erst mit dem neuen Bayerischen Hochschulgesetz ab 1. April 2006 geben.

Diese verwirrende Situation sowie die überproportionale 25%ige Erhöhung der Lehrverpflichtung für wissenschaftliche Mitarbeiter (für Assistenten ab nächstem Jahr) und die gestiegenen Prüfungs- und Betreuungsbelastungen, die durch die Einführung der neuen BA-/MA-Studiengänge und die bis zu 30% höheren Studentenzahlen entstehen, gefährden den Erfolg der vielfältigen Bemühungen der Bayerischen Landesregierung zur Eliteförderung. Es würde nicht verwundern, wenn künftig die geistige Elite die Karriere eines Hochschullehrers meidet, zum Schaden auch der Studierenden. Das würde den wissenschaftlichen Standort Bayern in seiner Grundlage gefährden. Die Politik ist deshalb aufgefordert, dies zu verhindern.

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letzte Änderung 06.07.2004

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