Landesvertretung Akademischer Mittelbau Bayern

 

 
 
Presseerklärung der 36. Delegiertenversammlung
der Landesvertretung Akademischer Mittelbau Bayern (LAMB)
in der Universität
Bayreuth
am Samstag, den 10. Mai 2003


Der akademische Mittelbau in Sorge um den wissenschaftlichen Nachwuchs in Bayern:

Rechtsunsicherheit, Gängelung und Überlastung gefährden die Ausbildung von Bayerns wissenschaftlichem Nachwuchs

LAMB-Delegiertenkonferenz für rasche Umsetzung des Bundeshochschulgesetzes in bayerisches Landesrecht

Als einzige Universität Bayerns hat Bayreuth acht Juniorprofessuren eingerichtet, ein Paradebeispiel für reformorientierte Nachwuchsförderung. Alle acht Professoren wurden mit einem ordentlichen Berufungsverfahren von anderen Universitäten und aus dem Ausland gewonnen. In vorbildlicher Weise ist für alle bei Bewährung der Übergang in eine Professur auf Lebenszeit vorgesehen. Darunter sind drei Frauen, also deutlich mehr, als der sonst bei Professoren üblichen Anteil von unter 10%.

Juniorprofessuren gibt es sonst an keiner anderen bayerischen Universität, weil Bayern das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes immer noch nicht in bayerisches Landesrecht umgesetzt hat. Die damit verbundene und aus der Verfassungsklage gegen das HRG herrührende Rechtsunsicherheit kostet nicht nur die acht Bayreuther Juniorprofessoren viel Zeit und Energie, um wirklich selbständig forschen und lehren zu können; sie benachteiligt Bayerns wissenschaftlichen Nachwuchs insgesamt.

Solche und andere Probleme der bayerischen Hochschulen haben die Vertreter der etwa 13.000 Assistenten und Akademischen Räte an den elf bayerischen Universitäten am Samstag, den 10. Mai mit Präsident Prof. Dr. Ruppert auf ihrer 36. Delegiertenversammlung in der Universität Bayreuth diskutiert.

Trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Reform der Habilitation beklagen die bayerischen Nachwuchswissenschaftler die nach wie vor bestehenden Einschränkungen ihrer Qualifikationsmöglichkeiten. Während das HRG (§25) den „in der Forschung tätigen Hochschulmitgliedern“ das Recht einräumt, Forschungen mit Drittmitteln durchzuführen, werden bayerische wissenschaftliche Mitarbeiter durch Art.10 des Bayrischen Hochschulgesetzes davon ausgeschlossen. Bedauert wird auch, dass den Habilitanden die Möglichkeit eines Forschungsfreisemesters nicht zugestanden wird. Im Gegenteil, den wissenschaftlichen Mitarbeitern drohen durch dramatischen Stellenabbau, durch die Einführung betreuungsintensiver Studiengänge und mangelnder Erneuerung ihrer Arbeitsplätze zusätzliche Belastungen und Behinderungen. Dazu kommt, dass durch teilweise Reduzierung der Gremien das Mitspracherecht und der Einfluss der wiss. Mitarbeiter eingeschränkt wird. Es besteht die Gefahr, dass gerade die Besten unter den Nachwuchswissenschaftlern den abhängigen Dienst an den Universitäten meiden und außeruniversitäre Qualifizierungswege einschlagen. Der akademische Mittelbau trägt aber den Hauptteil der universitären Ausbildung und der Forschung.. Ein Qualitätsverlust des akademischen Mittelbaus würde Bayerns besten Ressourcen gefährden, Bildung und Forschung, Garanten für Innovation und Wirtschaftswachstum. Das kann sich Bayern im Augenblick am wenigsten leisten.

München, am 10.05.2003,

Der Vorstand der LAMB

Sprecher: Dr. Hartmut Beister,
LMUniversität München, Department Psychologie
Leopoldstr.13, 80802 München
Tel.: +89 - 2180 2156, Fax: +89 - 2180 99 2156
Email: Beister@lrz.uni-muenchen.de

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letzte Änderung 26.11.2003 Adi Palm

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